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Arbeitsstatut „PRIMA - Forum Wettbewerb“

§ 1 Name

Unterzeichner und alle beigetretenen Unternehmen bilden das Forum

„Produktivitätssteigerung und Innovation durch Mitarbeiterbeteiligung (PRIMA)
 - Forum Wettbewerb “

PRIMA ist ein Zusammenschluß von Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs, vorzugsweise der im VDV organisierten.


§ 2 Zweck

Die Gründung von PRIMA beruht auf der Erkenntnis, daß das Personal in Nahverkehrsunternehmen ein entscheidender wertschöpfender Faktor ist. Es soll Mitarbeiterprojekte, die zu einer Verbesserung der Arbeitsergebnisse beitragen, bekanntmachen und den beteiligten Unternehmen Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten im Wege des Erfahrungsaustausches liefern. Hierzu wird u.a. einmal jährlich ein Wettbewerb ausgeschrieben und das innovativste Mitarbeiterprojekt in Verkehrsunternehmen ausgewählt und prämiert.

Der Wettbewerb um innovative Projekte trägt damit dazu bei, daß jeder von jedem lernt. Er gibt auf breiter Front Anstöße für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Kundenorientierung der Unternehmen.

Der Wettbewerb richtet sich an die Förderung des Verständnisses für unternehmerisches Denken und die Aktivierung der Innovationspotentiale von Mitarbeiter/innen auf allen Ebenen und in allen Fachbereichen in Nahverkehrsunternehmen. Er basiert auf der Annahme, daß die Mitarbeiter/innen eines Unternehmens leistungsbereiter und leistungsfähiger sind, wenn sie als Personen anerkannt werden, die ihre Kompetenzen für das Unternehmen einsetzen.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied werden können als juristische Personen alle Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Der Beitritt setzt die Unterzeichnung vorliegenden Statutes voraus. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Verwaltungsrat. Die Mitglieder verpflichten sich, die Ausschreibung des Wettbewerbes „Produktivitätssteigerung und Innovation durch Mitarbeiterbeteiligung in ihren Unternehmen zu veröffentlichen. Die Mitgliedschaft kann unter Berücksichtigung der Regelung in § 10 jederzeit widerrufen werden.

 

§ 4 Teilnahme am Wettbewerb

Der Wettbewerb wird einmal im Jahr ausgeschrieben. Teilnehmen können Projekte aus Unternehmen, die PRIMA beigetreten sind.
Jedes Unternehmen kann sich mit einem Projekt am Wettbewerb beteiligen. Über die Art einer internen Vorauswahl in den Unternehmen entscheidet das Unternehmen selbst.
Zugelassen werden alle Projekte, die die Bewertungskriterien erfüllen (§6) und Verbesserungen im Unternehmen erreicht haben etwa im Hinblick auf:
• externe / interne Kundenorientierung
• Qualität der Dienstleistung bzw. Produkte
• wirtschaftliches Ergebnis / Realisierung der Unternehmensziele
• Unternehmenskultur 
• Organisations- und Personalentwicklung
• Beteiligungsmöglichkeiten im Unternehmen
• Weiterentwicklung des sozialen Dialoges

 

§ 5 Projektpräsentation und Konferenzablauf

Die eingereichten Projekte werden auf einer zweitägigen Konferenz von Mitgliedern der Projektgruppen präsentiert, wobei alle Präsentationsformen genutzt werden können und auch die Präsentation in die Bewertung einfließt. Der gelebte Teamgeist des Projektes sollte sich auch in der Präsentation wiederspiegeln. An die Präsentationen schließt sich jeweils die Möglichkeit zur Diskussion an.

Die Veranstaltung findet in einem angemessenen Rahmen statt, die Teilnehmer werden vor Ort untergebracht. Das Treffen soll den Teilnehmern als außergewöhnliches Ereignis im Gedächtnis bleiben und damit auch als Anerkennung für die geleistete Arbeit.


§ 6 Preisverleihung / Bewertungskriterien

Die eingereichten Vorschläge werden von einer Jury bewertet und das beste Projekt ausgezeichnet.
Als Bewertungskriterien werden herangezogen:
• Grad der Beteiligung der Mitarbeiter/innen im Projekt (Initiative, Teamorientierung etc.)
• Erreichte Verbesserungen (Dauerhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit etc.)
• Übertragbarkeit der Ergebnisse
• Originalität des Vorgehens (Innovativ, Art der Präsentation etc.)

Die Jury setzt sich zusammen aus drei vom Verwaltungsrat benannten Vertretern der Mitgliedsunternehmen sowie zwei benannten Vertretern der Wissenschaft. Die Jury berät am letzten Konferenztag über die vorgestellten Projekte und  bestimmt den Preisträger. Sie berücksichtigt bei Ihrem Votum eine Bewertung, die die Teilnehmer der verschiedenen Projekte selbst abgeben.
Das beste Projekt soll sich anschließend mit Preisträgern der französischen ADEFIPE* vergleichen, mit der ein entsprechendes Kooperationsabkommen geschlossen wird (siehe § 11).

§ 7 Organe


Organe von PRIMA sind:
a) der Verwaltungsrat
b) die Mitgliederversammlung

 

§ 8 Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus drei Personen. Sie werden auf der Mitgliederversammlung einmal jährlich gewählt. Die Mitgliedsunternehmen des PRIMA sollten wechselweise im Verwaltungsrat vertreten sein. Mindestens ein Mitglied im Jahr sollte ausgetauscht werden.

Der Verwaltungsrat ist zuständig für:
• Organisation der Ausschreibung des Wettbewerbs
• Organisation der Konferenzen
• Benennung der jeweiligen Jury
• Einberufung der Mitgliederversammlung und Umsetzung der Beschlüsse
• Dokumentation und Veröffentlichung der Ergebnisse
• Kontaktpflege zu anderen Organisationen mit ähnlicher Zielrichtung in anderen Ländern (ADEFIPE*, Frankreich)
• Beschlußfassung über Aufnahme von Mitgliedern
• Führen der Mitgliederdatei

Solange keine andere Regelung getroffen wird, bildet die BSAG ein Sekretariat als Anlaufstelle für PRIMA.
Die im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbes entstandenen Kosten werden vom Verwaltungsrat erfaßt und der Mitgliederversammlung vorgelegt.


§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich zur Vorbereitung des Wettbewerbes statt. Jedes Mitgliedsunternehmen kann eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in entsenden. Die Mitgliederversammlung wird vom Verwaltungsrat unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich einberufen.

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten ausschließlich zuständig (es gilt die einfache Mehrheit):
• Wahl des Verwaltungsrates
• Änderungen des Statutes
• Entgegennahme des Berichtes des Verwaltungsrates und Diskussion der Konferenzergebnisse
• Entlastung des Verwaltungsrates
• ggf. Benennung von Schwerpunkten für die Ausschreibungen des Wettbewerbes im Folgejahr

Über den Ablauf der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt und allen Mitgliedern zugesandt.


§ 10 Finanzierung

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsendung zu Mitgliederversammlungen sowie der Tätigkeiten im Verwaltungsrat entstehen, werden von den entsendenden Unternehmen selbst getragen.

Die Kosten für Entsendung und Unterbringung der Projektteilnehmer anläßlich der Konferenz werden ebenfalls von den entsendenden Unternehmen selbst getragen.

Der Verwaltungsrat beauftragt mit der Organisation der Konferenz eine Fremdfirma.
Die Kosten für die Organisation der Konferenz sowie die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Wettbewerbes entstehenden Kosten werden in Form einer Umlage von den Mitgliedsunternehmen getragen. Über die Höhe der Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung.

Ein Austritt aus PRIMA ist erst mit entsprechender Begleichung der bis dahin angefallenen Kosten möglich.


§ 11 Zusammenarbeit mit ADEFIPE*

PRIMA arbeitet mit der französischen ADEFIPE zusammen, die einen solchen Wettbewerb bereits für Frankreich/Belgien organisiert. Ziel ist die gemeinsame Ausschreibung eines grenzüberschreitenden Wettbewerbes zu dem Thema.


§ 12 Auflösung von PRIMA – Forum Wettbewerb

PRIMA - Forum Wettbewerb kann mit 2/3-Mehrheit auf einer Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
Dieses Statut wurde auf einer Versammlung am 24.4.2001 in Hannover von den Gründungsmitgliedern angenommen.



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